TADV und Geldwerter Vorteil: Was Airline-Mitarbeiter wissen müssen

1. Februar 2025·Aero Steuer Redaktion·6 Min. Lesezeit
TADVID-FlügeGeldwerter VorteilAirline-Mitarbeiter
Mitarbeiter von Fluggesellschaften können vergünstigte Standby-Tickets nutzen. Der dabei entstehende geldwerte Vorteil (TADV) ist steuerpflichtig – aber es gibt wichtige Ausnahmen und Freigrenzen.

Mitarbeiter von Fluggesellschaften profitieren von einem besonderen Benefit: Vergünstigte Standby-Tickets (sog. ID-Flüge) ermöglichen es, zu einem Bruchteil des normalen Ticketpreises zu fliegen. Steuerlich entstehen dabei jedoch Besonderheiten, die es zu kennen gilt.

Was ist der TADV?

TADV steht für „Tariflicher Durchschnittswert" und bezeichnet den geldwerten Vorteil, der bei der Nutzung von Mitarbeiter-Standby-Tickets entsteht. Die rechtliche Grundlage ist § 8 Abs. 3 EStG (Rabattfreibetrag für Arbeitnehmer).

Die Freigrenze

Die Freigrenze beträgt seit 2023 einheitlich 1.080 Euro pro Jahr. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet:

  • TADV ≤ 1.080 €: Der gesamte Betrag bleibt steuerfrei
  • TADV > 1.080 €: Der gesamte Betrag wird steuerpflichtig (nicht nur der übersteigende Teil)

Verarbeitung in der Steuererklärung

Wenn der Arbeitgeber den TADV bereits im Lohnsteuerausweis berücksichtigt hat (erkennbar als „sonstiger Bezug"), muss nichts mehr angegeben werden. Hat er es nicht, können Mitarbeiter den Abzug selbst geltend machen.

Aero Steuer liest die TADV-Jahresabrechnung automatisch aus dem PDF aus und verrechnet den geldwerten Vorteil korrekt mit dem Bruttolohn.

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