Speziell für Cabin Crew & Purser

Steuererklärung für Flugbegleiter —
einfach, korrekt, maximal

Auslandsspesen, Uniform, Gewerkschaft, Homebase-Fahrten — Flugbegleiter können mehr absetzen als die meisten denken. Aero Steuer berechnet alles automatisch aus Ihrem Dienstplan.

∅ 2.400 €
Erstattung Cabin Crew pro Jahr
150+
Länderpauschalen hinterlegt
0 €
Grundgebühr
100 %
Digital & ELSTER-ready

Was Flugbegleiter von der Steuer absetzen können

Alle relevanten Werbungskosten für Kabinenpersonal nach deutschem Steuerrecht

Auslandsspesen

BMF-Verpflegungspauschalen für alle Auslandseinsätze – automatisch aus Ihrem Dienstplan.

Uniform & Pflegekosten

Berufskleidung (Uniform, Halstuch, Schürze) und Reinigungskosten vollständig absetzbar.

Gewerkschaftsbeiträge

ver.di, UFO und andere Gewerkschaften – als Werbungskosten voll abziehbar.

Entfernungspauschale

Fahrten zum Heimatflughafen: 0,30 €/km, ab km 21: 0,38 €/km, einfache Strecke.

Arbeitsmittel

Trolley, Koffer, Fachbücher, Notfallausrüstung, iPad – beruflich genutzte Gegenstände.

Fortbildung

Kurse, Safety Training, Sprachkurse und weitere berufliche Weiterbildungen.

Doppelte Haushaltsführung

Wohnung am Stationierungsflughafen? Bis zu 1.000 € pro Monat steuerlich absetzbar.

ID-Flüge & TADV

Vergünstigte Mitarbeiterflüge korrekt versteuern – TADV-Freigrenze 1.080 € ausschöpfen.

Besonderheiten für Kabinenpersonal

Homebase als erste Tätigkeitsstätte

Für Cabin Crew gilt der Heimatflughafen als erste Tätigkeitsstätte. Fahrten dorthin werden nur mit der Entfernungspauschale (einfache Strecke) berücksichtigt – nicht als Reisekosten.

Auswärtstätigkeit ab Abflug

Sobald das Flugzeug den Heimatflughafen verlässt, beginnt die steuerliche Auswärtstätigkeit. Für jeden Einsatztag können Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden.

ID-Flüge & Freigrenze

Mitarbeiter-Standby-Flüge (ID-Flüge) erzeugen geldwerten Vorteil (TADV). Bis zu 1.080 EUR/Jahr sind steuerfrei – der Rest mindert den steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Mehrere Arbeitgeber

Wechsel zwischen Verleihfirma und Airline, Kurzarbeitsphase oder Jobwechsel? Bei mehreren Arbeitgebern im Jahr ist die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend.

Häufige Fragen von Flugbegleitern

Welche Werbungskosten können Flugbegleiter absetzen?
Flugbegleiter (Cabin Crew) können unter anderem absetzen: Verpflegungsmehraufwand für Auslandseinsätze (BMF-Pauschalen), Berufskleidung (Uniform, Pflegekosten), Gewerkschaftsbeiträge (ver.di/UFO), Fortbildungskosten, Arbeitsmittel (Koffer, iPad, Headsets), Entfernungspauschale zum Heimatflughafen sowie ggf. Kosten für doppelte Haushaltsführung.
Wie berechnet man die Verpflegungspauschale für Auslandsflüge?
Die Pauschale richtet sich nach dem Zielland gemäß BMF-Auslandspauschalen-Tabelle. Bei 24-stündiger Abwesenheit gilt der volle Tagessatz, bei An- und Abreisetagen (weniger als 24 Stunden) der halbe Satz. Bei Flügen durch mehrere Länder gilt das Land, in dem der längste Aufenthalt stattfand.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wichtig zuerst: Für die meisten Arbeitnehmer besteht GAR KEINE Pflicht zur Abgabe (Antragsveranlagung). Freiwillig kann man bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben — für 2025 also bis Ende 2029. Eine Pflicht besteht u.a. wenn: mehrere Arbeitgeber gleichzeitig im Jahr (Steuerklasse VI), Lohnersatzleistungen über 410 € (Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Mutterschaftsgeld), Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor, Lohnsteuerfreibetrag eingetragen, Nebeneinkünfte über 410 € (z.B. Vermietung, Selbstständigkeit), Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer, Abfindung mit Fünftelregelung, geschieden/verwitwet im selben Jahr, Wohnsitz im Ausland. Bei Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (für 2024 also 31.07.2025). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Kann ich Aero Steuer auch nutzen, wenn ich nicht beim Flugpersonal arbeite?
Ja. Aero Steuer ist auf die Besonderheiten von Piloten und Cabin Crew spezialisiert, funktioniert aber genauso für alle anderen: Angestellte, Familien, Studierende, Rentner, Vermieter und Selbstständige erstellen ihre Steuererklärung damit Schritt für Schritt und in verständlicher Sprache. Über die neue Belegschnittstelle kannst du außerdem bei Bedarf weitere Nachweise nachreichen und den Schriftverkehr mit dem Finanzamt direkt elektronisch über Aero Steuer abwickeln — ohne Brief und ohne Behördengang.
Können Flugbegleiter die Entfernungspauschale geltend machen?
Ja. Fahrten zum Heimatflughafen (erste Tätigkeitsstätte) werden mit der Entfernungspauschale berücksichtigt: 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km (einfache Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt). Bei eigenem PKW, ÖPNV oder Dienstwagen gelten unterschiedliche Regelungen.
Ist eine Steuererklärung für Flugpersonal verpflichtend?
Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer keine Pflicht zur Abgabe, außer in bestimmten Fällen (z.B. mehrere Arbeitgeber, Lohnersatzleistungen über 410 EUR). Flugpersonal profitiert jedoch fast immer von einer freiwilligen Abgabe, da hohe Werbungskosten (Spesen, Uniform, Gewerkschaft) meist zu einer erheblichen Steuererstattung führen.
Ist Aero Steuer eine Steuerberatung?
Nein. Aero Steuer ist ausdrücklich keine Steuerberatung im Sinne des § 2 StBerG. Wir stellen Ihnen eine technische Plattform zur Berechnung und ELSTER-Übermittlung Ihrer Steuererklärung zur Verfügung – die inhaltliche Richtigkeit Ihrer Angaben sowie alle steuerlichen Entscheidungen verantworten Sie selbst. Bei komplexen Sachverhalten (z.B. Auslandsbezug, Personengesellschaft, Erbschaft) empfehlen wir, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt (§§ 3, 3a StBerG) hinzuzuziehen. Vor jeder ELSTER-Übermittlung bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie sämtliche Angaben geprüft haben.
Übernimmt Aero Steuer die Prüfung meiner Angaben vor dem ELSTER-Versand?
Nein. Vor jeder Übermittlung an ELSTER bitten wir Sie um eine Bestätigung, dass Sie sämtliche Angaben geprüft haben. Wir validieren das XML technisch gegen das ERiC-Schema des Finanzamts (Fehlercode 0), aber wir prüfen nicht, ob Ihre Werbungskosten plausibel oder Ihre Sonderausgaben vollständig sind. Diese inhaltliche Prüfung liegt bei Ihnen. Im Zweifel: Steuerberater fragen.
Ausländische Airline?

Cabin Crew bei Swiss, Brussels Airlines, Austrian, Luxair oder KLM?

Für Bordpersonal gilt eine DBA-Sonderregel: Besteuerung im Sitzstaat der Airline – je nach Land Freistellung (CH, LU, NL) oder Anrechnung (AT, BE), nicht nach im Luftraum verbrachter Zeit. Wir haben das für dich aufbereitet.

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