Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Steuerfragen für Piloten, Flugbegleiter und Cabin Crew.
Piloten
Können Piloten Verpflegungspauschalen steuerlich absetzen?▾
Ja. Piloten gelten als Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit, sobald sie ihren Heimatflughafen verlassen. Für jeden Einsatz können die BMF-Verpflegungsmehraufwandspauschalen geltend gemacht werden – sowohl für Inlands- als auch für Auslandsflüge.
Was ist die Homebase eines Piloten steuerlich?▾
Die Homebase (Stationierungsflughafen) gilt als 'erste Tätigkeitsstätte' eines Piloten oder Flugbegleiters. Fahrten zur Homebase können als Entfernungspauschale geltend gemacht werden (0,30 €/km einfache Strecke, ab dem 21. km: 0,38 €/km). Auswärtstätigkeit beginnt, sobald das Flugzeug den Heimatflughafen verlässt.
Welche Berufskleidung können Piloten von der Steuer absetzen?▾
Typische Berufskleidung, die ausschließlich beruflich getragen wird (Uniform, Epauletten, Krawatte in Airline-Farbe), ist voll absetzbar. Dazu gehören auch die Reinigungskosten. Privatkleidung – selbst wenn sie für die Arbeit genutzt wird – ist nicht absetzbar. Piloten können typischerweise 300–800 EUR jährlich für Berufskleidung geltend machen.
Muss ein Pilot die Verpflegungspauschale nachweisen?▾
Nein. Die BMF-Pauschalen sind Pauschalbeträge – ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich. Allerdings müssen die Abwesenheitszeiten und Destinationen nachgewiesen werden, z.B. durch Dienstpläne oder Flugzeiten. Hier empfiehlt sich die Aufbewahrung der monatlichen Streckeneinsatz-Abrechnungen.
Flugbegleiter
Welche Werbungskosten können Flugbegleiter absetzen?▾
Flugbegleiter (Cabin Crew) können unter anderem absetzen: Verpflegungsmehraufwand für Auslandseinsätze (BMF-Pauschalen), Berufskleidung (Uniform, Pflegekosten), Gewerkschaftsbeiträge (ver.di/UFO), Fortbildungskosten, Arbeitsmittel (Koffer, iPad, Headsets), Entfernungspauschale zum Heimatflughafen sowie ggf. Kosten für doppelte Haushaltsführung.
Können Flugbegleiter die Entfernungspauschale geltend machen?▾
Ja. Fahrten zum Heimatflughafen (erste Tätigkeitsstätte) werden mit der Entfernungspauschale berücksichtigt: 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km (einfache Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt). Bei eigenem PKW, ÖPNV oder Dienstwagen gelten unterschiedliche Regelungen.
Spesen & Pauschalen
Wie berechnet man die Verpflegungspauschale für Auslandsflüge?▾
Die Pauschale richtet sich nach dem Zielland gemäß BMF-Auslandspauschalen-Tabelle. Bei 24-stündiger Abwesenheit gilt der volle Tagessatz, bei An- und Abreisetagen (weniger als 24 Stunden) der halbe Satz. Bei Flügen durch mehrere Länder gilt das Land, in dem der längste Aufenthalt stattfand.
TADV & ID-Flüge
Was ist der TADV und wie wird er versteuert?▾
Der TADV (Tariflicher Durchschnittswert) ist der geldwerte Vorteil, der entsteht, wenn Airline-Mitarbeiter vergünstigte Standby-Tickets (ID-Flüge) nutzen. Der Rabattfreibetrag von 1.080 € pro Jahr nach § 8 Abs. 3 EStG gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil NICHT pauschal nach § 40 EStG versteuert hat. Hat der Arbeitgeber pauschal abgeführt (häufig bei Lufthansa Group und Großairlines), ist der Vorgang für Sie steuerlich erledigt — Sie können den Freibetrag dann nicht zusätzlich ansetzen. Liegt keine Pauschalbesteuerung vor, mindert der TADV bis zur Freibetragsgrenze Ihr zu versteuerndes Einkommen; der übersteigende Betrag ist als Arbeitslohn zu versteuern.
Allgemein
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?▾
Wichtig zuerst: Für die meisten Arbeitnehmer besteht GAR KEINE Pflicht zur Abgabe (Antragsveranlagung). Freiwillig kann man bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben — für 2025 also bis Ende 2029. Eine Pflicht besteht u.a. wenn: mehrere Arbeitgeber gleichzeitig im Jahr (Steuerklasse VI), Lohnersatzleistungen über 410 € (Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Mutterschaftsgeld), Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor, Lohnsteuerfreibetrag eingetragen, Nebeneinkünfte über 410 € (z.B. Vermietung, Selbstständigkeit), Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer, Abfindung mit Fünftelregelung, geschieden/verwitwet im selben Jahr, Wohnsitz im Ausland. Bei Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (für 2024 also 31.07.2025). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Kann ich Aero Steuer auch nutzen, wenn ich nicht beim Flugpersonal arbeite?▾
Ja. Aero Steuer ist auf die Besonderheiten von Piloten und Cabin Crew spezialisiert, funktioniert aber genauso für alle anderen: Angestellte, Familien, Studierende, Rentner, Vermieter und Selbstständige erstellen ihre Steuererklärung damit Schritt für Schritt und in verständlicher Sprache. Über die neue Belegschnittstelle kannst du außerdem bei Bedarf weitere Nachweise nachreichen und den Schriftverkehr mit dem Finanzamt direkt elektronisch über Aero Steuer abwickeln — ohne Brief und ohne Behördengang.
Ist eine Steuererklärung für Flugpersonal verpflichtend?▾
Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer keine Pflicht zur Abgabe, außer in bestimmten Fällen (z.B. mehrere Arbeitgeber, Lohnersatzleistungen über 410 EUR). Flugpersonal profitiert jedoch fast immer von einer freiwilligen Abgabe, da hohe Werbungskosten (Spesen, Uniform, Gewerkschaft) meist zu einer erheblichen Steuererstattung führen.
Ist Aero Steuer eine Steuerberatung?▾
Nein. Aero Steuer ist ausdrücklich keine Steuerberatung im Sinne des § 2 StBerG. Wir stellen Ihnen eine technische Plattform zur Berechnung und ELSTER-Übermittlung Ihrer Steuererklärung zur Verfügung – die inhaltliche Richtigkeit Ihrer Angaben sowie alle steuerlichen Entscheidungen verantworten Sie selbst. Bei komplexen Sachverhalten (z.B. Auslandsbezug, Personengesellschaft, Erbschaft) empfehlen wir, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt (§§ 3, 3a StBerG) hinzuzuziehen. Vor jeder ELSTER-Übermittlung bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie sämtliche Angaben geprüft haben.
Übernimmt Aero Steuer die Prüfung meiner Angaben vor dem ELSTER-Versand?▾
Nein. Vor jeder Übermittlung an ELSTER bitten wir Sie um eine Bestätigung, dass Sie sämtliche Angaben geprüft haben. Wir validieren das XML technisch gegen das ERiC-Schema des Finanzamts (Fehlercode 0), aber wir prüfen nicht, ob Ihre Werbungskosten plausibel oder Ihre Sonderausgaben vollständig sind. Diese inhaltliche Prüfung liegt bei Ihnen. Im Zweifel: Steuerberater fragen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
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