Die einzige Steuer-App, die Verpflegungspauschalen für jeden Auslandseinsatz, TADV-Berechnung und ELSTER-Direktübermittlung beherrscht. Entwickelt von Fachleuten mit Luftfahrt-Erfahrung.
€ 3.200+
Ø Steuererstattung Pilot
50+
Destinationen weltweit
7
Validierungs-Checks
100%
ELSTER-kompatibel
Von der automatischen Spesenberechnung bis zur ELSTER-Übermittlung.
Automatische Berechnung aller BMF-Auslandspauschalen für jede Destination – von New York bis Singapur.
Geldwerte Vorteile aus Standby-Tickets werden korrekt erfasst, mit Freigrenze verrechnet und steueroptimiert.
PDF-Dienstpläne hochladen – wir erkennen alle Auslandseinsätze und berechnen Spesen automatisch.
Entfernungspauschale, Uniform, Gewerkschaft, Fortbildung – alles in einer übersichtlichen Maske.
Direkte Übermittlung an das Finanzamt via ERiC/ELSTER – inklusive Übertragungsprotokoll.
Unabhängige Plausibilitätsprüfung Ihrer Berechnung bevor Sie absenden – mit 7 automatischen Checks.
Spezialisiert auf die steuerlichen Besonderheiten jeder Berufsgruppe.
Kapitäne, First Officers, Copiloten – alle Flugzeugführer profitieren.
Flugbegleiter, Purser, Senior Crew Members.
Dispatcher, Techniker auf Auswärtstätigkeit und andere im Luftfahrt-Umfeld.
Grunddaten eingeben
Steuerjahr, Familienstand, Kinder – in unter 2 Minuten.
Dienstplan hochladen
PDF-Dienstplan einlesen – Spesen werden automatisch berechnet.
Werbungskosten erfassen
Uniform, Gewerkschaft, Fortbildung, Homebase – alles mit Erklärung.
Prüfen & übermitteln
Validator prüft alles, dann direkt via ELSTER ans Finanzamt.
Als Pilot oder Pilotin haben Sie Anspruch auf zahlreiche steuerliche Abzüge, die Ihre Steuerlast erheblich reduzieren können. Von der Berufskleidung bis zu Gewerkschaftsbeiträgen – dieser Leitfaden zeigt Ihnen alles, was Sie geltend machen können.
8 Min. Lesedauer · 2025-01
TADVMitarbeiter von Fluggesellschaften können vergünstigte Standby-Tickets nutzen. Der dabei entstehende geldwerte Vorteil (TADV) ist steuerpflichtig – aber es gibt wichtige Ausnahmen und Freigrenzen.
6 Min. Lesedauer · 2025-02
SpesenDie Verpflegungsmehraufwandspauschalen des Bundesfinanzministeriums gelten für Arbeitnehmer auf Dienstreise – und damit besonders für fliegendes Personal auf internationalen Einsätzen.
7 Min. Lesedauer · 2025-01
Ja. Piloten gelten als Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit, sobald sie ihren Heimatflughafen verlassen. Für jeden Einsatz können die BMF-Verpflegungsmehraufwandspauschalen geltend gemacht werden – sowohl für Inlands- als auch für Auslandsflüge.
Der TADV (Tariflicher Durchschnittswert) ist der geldwerte Vorteil, der entsteht, wenn Airline-Mitarbeiter vergünstigte Standby-Tickets ('ID-Flüge') nutzen. Er ist grundsätzlich steuerpflichtig, aber bis zu einer Freigrenze von 1.080 EUR jährlich steuerfrei (Durchschnittsbesteuerung § 8 Abs. 2 EStG). Der über die Freigrenze hinausgehende Betrag ist als Arbeitslohn zu versteuern.
Flugbegleiter (Cabin Crew) können unter anderem absetzen: Verpflegungsmehraufwand für Auslandseinsätze (BMF-Pauschalen), Berufskleidung (Uniform, Pflegekosten), Gewerkschaftsbeiträge (ver.di/UFO), Fortbildungskosten, Arbeitsmittel (Koffer, iPad, Headsets), Entfernungspauschale zum Heimatflughafen sowie ggf. Kosten für doppelte Haushaltsführung.
Die Pauschale richtet sich nach dem Zielland gemäß BMF-Auslandspauschalen-Tabelle. Bei 24-stündiger Abwesenheit gilt der volle Tagessatz, bei An- und Abreisetagen (weniger als 24 Stunden) der halbe Satz. Bei Flügen durch mehrere Länder gilt das Land, in dem der längste Aufenthalt stattfand.
Die Homebase (Stationierungsflughafen) gilt als 'erste Tätigkeitsstätte' eines Piloten oder Flugbegleiters. Fahrten zur Homebase können als Entfernungspauschale geltend gemacht werden (0,30 €/km einfache Strecke, ab dem 21. km: 0,38 €/km). Auswärtstätigkeit beginnt, sobald das Flugzeug den Heimatflughafen verlässt.
Ohne Steuerberater ist die Frist der 31. Juli des Folgejahres (für 2025 also 31. Juli 2026). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Bei Abgabe über ELSTER (elektronisch) läuft die reguläre Frist ebenfalls bis zum 31. Juli.
Kostenlos starten – keine Kreditkarte, keine versteckten Kosten. Piloten sparen im Schnitt über 3.200 EUR.
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