Speziell für Piloten & Flugpersonal

Steuern für Flugpersonal
– einfach & korrekt

Die einzige Steuer-App, die Verpflegungspauschalen für jeden Auslandseinsatz, TADV-Berechnung und ELSTER-Direktübermittlung beherrscht. Entwickelt von Fachleuten mit Luftfahrt-Erfahrung.

€ 3.200+

Ø Steuererstattung Pilot

50+

Destinationen weltweit

7

Validierungs-Checks

100%

ELSTER-kompatibel

Alles, was fliegendes Personal braucht

Von der automatischen Spesenberechnung bis zur ELSTER-Übermittlung.

✈️

Verpflegungspauschalen

Automatische Berechnung aller BMF-Auslandspauschalen für jede Destination – von New York bis Singapur.

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TADV & ID-Flüge

Geldwerte Vorteile aus Standby-Tickets werden korrekt erfasst, mit Freigrenze verrechnet und steueroptimiert.

📊

Dienstplan-Import

PDF-Dienstpläne hochladen – wir erkennen alle Auslandseinsätze und berechnen Spesen automatisch.

🏠

Homebase & Werbungskosten

Entfernungspauschale, Uniform, Gewerkschaft, Fortbildung – alles in einer übersichtlichen Maske.

📋

ELSTER-Übermittlung

Direkte Übermittlung an das Finanzamt via ERiC/ELSTER – inklusive Übertragungsprotokoll.

Steuer-Validator

Unabhängige Plausibilitätsprüfung Ihrer Berechnung bevor Sie absenden – mit 7 automatischen Checks.

Für jede Rolle im Cockpit und in der Kabine

Spezialisiert auf die steuerlichen Besonderheiten jeder Berufsgruppe.

Piloten

Kapitäne, First Officers, Copiloten – alle Flugzeugführer profitieren.

  • Verpflegungspauschalen Ausland
  • Homebase Entfernungspauschale
  • Uniform & Fortbildung
  • ATPL-Prüfungskosten
Mehr erfahren →

Cabin Crew

Flugbegleiter, Purser, Senior Crew Members.

  • Auslands-Spesen (BMF-Tabelle)
  • Berufskleidung & Pflege
  • Gewerkschaft UFO/ver.di
  • TADV Standby-Flüge
Mehr erfahren →

Alle Flugpersonal

Dispatcher, Techniker auf Auswärtstätigkeit und andere im Luftfahrt-Umfeld.

  • Auswärtstätigkeit weltweit
  • Mehrere Arbeitgeber (AG-Wechsel)
  • Doppelte Haushaltsführung
  • ELSTER-Direktübermittlung
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In 4 Schritten zur Steuererklärung

1

Grunddaten eingeben

Steuerjahr, Familienstand, Kinder – in unter 2 Minuten.

2

Dienstplan hochladen

PDF-Dienstplan einlesen – Spesen werden automatisch berechnet.

3

Werbungskosten erfassen

Uniform, Gewerkschaft, Fortbildung, Homebase – alles mit Erklärung.

4

Prüfen & übermitteln

Validator prüft alles, dann direkt via ELSTER ans Finanzamt.

Aktuelles aus dem Steuer-Blog

Häufig gestellte Fragen

Können Piloten Verpflegungspauschalen steuerlich absetzen?

Ja. Piloten gelten als Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit, sobald sie ihren Heimatflughafen verlassen. Für jeden Einsatz können die BMF-Verpflegungsmehraufwandspauschalen geltend gemacht werden – sowohl für Inlands- als auch für Auslandsflüge.

Was ist der TADV und wie wird er versteuert?

Der TADV (Tariflicher Durchschnittswert) ist der geldwerte Vorteil, der entsteht, wenn Airline-Mitarbeiter vergünstigte Standby-Tickets ('ID-Flüge') nutzen. Er ist grundsätzlich steuerpflichtig, aber bis zu einer Freigrenze von 1.080 EUR jährlich steuerfrei (Durchschnittsbesteuerung § 8 Abs. 2 EStG). Der über die Freigrenze hinausgehende Betrag ist als Arbeitslohn zu versteuern.

Welche Werbungskosten können Flugbegleiter absetzen?

Flugbegleiter (Cabin Crew) können unter anderem absetzen: Verpflegungsmehraufwand für Auslandseinsätze (BMF-Pauschalen), Berufskleidung (Uniform, Pflegekosten), Gewerkschaftsbeiträge (ver.di/UFO), Fortbildungskosten, Arbeitsmittel (Koffer, iPad, Headsets), Entfernungspauschale zum Heimatflughafen sowie ggf. Kosten für doppelte Haushaltsführung.

Wie berechnet man die Verpflegungspauschale für Auslandsflüge?

Die Pauschale richtet sich nach dem Zielland gemäß BMF-Auslandspauschalen-Tabelle. Bei 24-stündiger Abwesenheit gilt der volle Tagessatz, bei An- und Abreisetagen (weniger als 24 Stunden) der halbe Satz. Bei Flügen durch mehrere Länder gilt das Land, in dem der längste Aufenthalt stattfand.

Was ist die Homebase eines Piloten steuerlich?

Die Homebase (Stationierungsflughafen) gilt als 'erste Tätigkeitsstätte' eines Piloten oder Flugbegleiters. Fahrten zur Homebase können als Entfernungspauschale geltend gemacht werden (0,30 €/km einfache Strecke, ab dem 21. km: 0,38 €/km). Auswärtstätigkeit beginnt, sobald das Flugzeug den Heimatflughafen verlässt.

Bis wann muss die Steuererklärung für Flugpersonal abgegeben werden?

Ohne Steuerberater ist die Frist der 31. Juli des Folgejahres (für 2025 also 31. Juli 2026). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Bei Abgabe über ELSTER (elektronisch) läuft die reguläre Frist ebenfalls bis zum 31. Juli.

Bereit für Ihre Steuererklärung?

Kostenlos starten – keine Kreditkarte, keine versteckten Kosten. Piloten sparen im Schnitt über 3.200 EUR.

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