Speziell für Berufspiloten

Steuererklärung für Piloten —
mehr zurück als Sie denken

Für Kapitäne, Senior First Officer, First Officer, Second Officer und Flugschüler: besonders hohe Werbungskosten — Auslandsspesen, Uniform, TADV-Abzüge, Homebase-Fahrten. Aero Steuer berechnet alles automatisch aus Ihrem Dienstplan.

∅ 3.200 €
Steuererstattung Pilot pro Jahr
150+
Länder mit BMF-Pauschalen
1.080 €
TADV-Freigrenze 2025
< 30 min
Steuererklärung fertig

Was Piloten von der Steuer absetzen können

Alle anerkannten Werbungskosten für Berufspiloten nach deutschem Steuerrecht

Verpflegungspauschalen

BMF-Auslandspauschalen für jeden Einsatz außerhalb des Heimatflughafens – automatisch aus Ihrem Dienstplan berechnet.

Berufskleidung & Uniform

Anschaffung und Reinigung der Dienstuniform sind vollständig absetzbar. Typisch: 300–800 € pro Jahr.

Gewerkschaftsbeiträge

Vereinigung Cockpit, ver.di, UFO – Gewerkschaftsbeiträge sind als Werbungskosten voll abziehbar.

Fortbildung & Lizenzen

Type-Rating-Kosten, Sprachkurse (Aviation English), Kurse zur Lizenzverlängerung – absetzbar.

Arbeitsmittel

Rollkoffer, iPad (EFB), Headset, Knieboard, Taschenlampe – beruflich genutzte Ausrüstung absetzbar.

Entfernungspauschale

Fahrten zum Heimatflughafen (erste Tätigkeitsstätte) – 0,30 €/km, ab km 21: 0,38 €/km.

Doppelte Haushaltsführung

Zweitwohnung am Stationierungsflughafen steuerlich absetzbar (bis 1.000 € pro Monat).

TADV & geldwerter Vorteil

Vergünstigte ID-Flüge werden korrekt verrechnet – TADV-Freigrenze 1.080 € wird voll ausgeschöpft.

So funktioniert Aero Steuer für Piloten

  1. 1

    Dienstplan hochladen

    Laden Sie Ihren Jahresdienstplan hoch – wir erkennen automatisch alle Einsätze und Layover-Orte.

  2. 2

    Daten prüfen & ergänzen

    Werbungskosten, Homebase-Adresse, Uniform-Kosten – alles im übersichtlichen Workflow eintragen.

  3. 3

    ELSTER-Export

    Ihre fertige Steuererklärung als ELSTER XML exportieren und direkt beim Finanzamt einreichen.

  4. 4

    Erstattung kassieren

    Piloten erhalten im Schnitt 3.200 EUR zurück – maximiert durch alle legal möglichen Abzüge.

Häufige Fragen von Piloten

Können Piloten Verpflegungspauschalen steuerlich absetzen?
Ja. Piloten gelten als Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit, sobald sie ihren Heimatflughafen verlassen. Für jeden Einsatz können die BMF-Verpflegungsmehraufwandspauschalen geltend gemacht werden – sowohl für Inlands- als auch für Auslandsflüge.
Wie berechnet man die Verpflegungspauschale für Auslandsflüge?
Die Pauschale richtet sich nach dem Zielland gemäß BMF-Auslandspauschalen-Tabelle. Bei 24-stündiger Abwesenheit gilt der volle Tagessatz, bei An- und Abreisetagen (weniger als 24 Stunden) der halbe Satz. Bei Flügen durch mehrere Länder gilt das Land, in dem der längste Aufenthalt stattfand.
Was ist die Homebase eines Piloten steuerlich?
Die Homebase (Stationierungsflughafen) gilt als 'erste Tätigkeitsstätte' eines Piloten oder Flugbegleiters. Fahrten zur Homebase können als Entfernungspauschale geltend gemacht werden (0,30 €/km einfache Strecke, ab dem 21. km: 0,38 €/km). Auswärtstätigkeit beginnt, sobald das Flugzeug den Heimatflughafen verlässt.
Welche Berufskleidung können Piloten von der Steuer absetzen?
Typische Berufskleidung, die ausschließlich beruflich getragen wird (Uniform, Epauletten, Krawatte in Airline-Farbe), ist voll absetzbar. Dazu gehören auch die Reinigungskosten. Privatkleidung – selbst wenn sie für die Arbeit genutzt wird – ist nicht absetzbar. Piloten können typischerweise 300–800 EUR jährlich für Berufskleidung geltend machen.
Muss ein Pilot die Verpflegungspauschale nachweisen?
Nein. Die BMF-Pauschalen sind Pauschalbeträge – ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich. Allerdings müssen die Abwesenheitszeiten und Destinationen nachgewiesen werden, z.B. durch Dienstpläne oder Flugzeiten. Hier empfiehlt sich die Aufbewahrung der monatlichen Streckeneinsatz-Abrechnungen.
Ausländische Airline?

Du fliegst für Swiss, Brussels Airlines, Austrian, Luxair oder KLM?

Dann gilt für dich eine DBA-Sonderregel für Bordpersonal: Besteuerung im Sitzstaat der Airline – je nach Land Freistellung (CH, LU, NL) oder Anrechnung (AT, BE). Wir haben das im Detail aufbereitet.

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