Brutto-Netto-Rechner

Was von Ihrem Gehalt tatsächlich auf dem Konto ankommt — aufgeschlüsselt nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den vier Zweigen der Sozialversicherung.

Ihre Angaben

Die Klassen V und VI folgen einer eigenen amtlichen Formel und sind hier bewusst nicht enthalten — ein Näherungswert wäre dort deutlich daneben.

Leer lassen = Kassendurchschnitt des Jahres.

Bitte ein Bruttogehalt eingeben.

Wie kommt der Unterschied zwischen brutto und netto zustande?

Vom Bruttogehalt gehen zwei Blöcke ab. Der erste sind Steuern: die Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, darauf gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Der zweite Block sind die Sozialabgaben — Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Diese teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich zur Hälfte; hier sehen Sie nur Ihren Anteil.

Warum steigen die Sozialabgaben ab einem gewissen Gehalt nicht weiter?

Jeder Versicherungszweig hat eine Beitragsbemessungsgrenze. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Kranken- und Pflegeversicherung haben eine niedrigere Grenze als Renten- und Arbeitslosenversicherung — deshalb wächst bei höheren Gehältern zunächst nur noch der Rentenbeitrag weiter, und irgendwann auch der nicht mehr. Die Lohnsteuer steigt dagegen weiter.

Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?

Dieser Rechner nähert die Lohnsteuer über den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG an. Ihr Arbeitgeber rechnet nach dem amtlichen Programmablaufplan, der zusätzlich Freibeträge aus Ihren Lohnsteuermerkmalen, Einmalzahlungen und Abrechnungsmonate berücksichtigt. Über das Jahr gesehen liegen beide nah beieinander, auf den Cent stimmen sie nicht überein.

Nicht enthalten sind außerdem: private Krankenversicherung, Freibeträge aus einer Lohnsteuerermäßigung, Beitragsabschläge in der Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind sowie geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen.

Bekomme ich etwas davon zurück?

Häufig ja. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken die tatsächliche Steuerschuld — die Differenz erstattet das Finanzamt nach der Steuererklärung. Bei fliegendem Personal sind das vor allem Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungen und Arbeitsmittel.