Verpflegungspauschalen-Rechner

Verpflegungsmehraufwand nach § 9 Abs. 4a EStG für Auslandseinsätze — alle Sätze in EUR.

So funktionieren Verpflegungspauschalen

Abwesenheit unter 8 Stunden: 0 € — steuerlich gar nicht ansetzbar. Der Tag zählt nicht.

An-/Abreisetag (mehr als 8 h, aber unter 24 h): kleiner Satz — meistens die Hälfte des vollen Tagessatzes. Gilt auch für eintägige Auswärtstätigkeiten über 8 h.

Voller Kalendertag (24 h Abwesenheit, mehrtägige Reise): großer Satz — gilt für jeden Zwischentag, an dem du den ganzen Tag unterwegs warst.

Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale (§ 9 Abs. 4a S. 8 EStG): jeweils anteilig vom vollen Tagessatz des Landes — Frühstück −20 %, Mittagessen −40 %, Abendessen −40 %. Hotelfrühstück, Crew-Catering, Bordverpflegung u. ä. zählen als gestellte Mahlzeit.

Wichtig: Steuerfreie Arbeitgeber-Erstattungen mindern den Werbungskostenabzug

Was du oben berechnest, ist die maximal anzusetzende Verpflegungspauschale. Wenn dein Arbeitgeber dir steuerfrei Spesen erstattet hat (etwa über Streckeneinsatz, Layover-Spesen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung), musst du diesen Betrag von der berechneten Pauschale abziehen:

Werbungskosten = PauschaleBMF − Arbeitgeber-Erstattungsteuerfrei

Beispiel: 1.200 € BMF-Pauschale − 800 € steuerfreie Erstattung vom AG = 400 € absetzbar als Werbungskosten.

Wo findest du die Beträge? In der Streckeneinsatzabrechnung deines Arbeitgebers (oft Position „steuerfreier Anteil" oder „§ 3 Nr. 13/16 EStG"). In der Aero-Steuer-App parsen wir die Streckeneinsatz-PDFs automatisch und verrechnen das für dich — hier im Rechner musst du den Betrag manuell abziehen.

Einsätze eingeben

Pro Land: volle Tage (24 h Abwesenheit) + An-/Abreisetage (> 8 h, < 24 h) + gestellte Mahlzeiten

EUR· Streckeneinsatz / Layover-Spesen / Aufwandsentschädigung

Verpflegungsmehraufwand 2025

absetzbar als Werbungskosten (§ 9 EStG)

0,00 €
BMF-Pauschale (volle Höhe absetzbar)

Alle Beträge in EUR (BMF-Sätze sind seit 2014 nur noch in EUR ausgewiesen). Vom Arbeitgeber steuerfrei erstattete Spesen mindern den absetzbaren Betrag — in der Aero-Steuer-App wird das automatisch verrechnet.

BMF-Quellangabe

Sätze nach § 9 Abs. 4a EStG i.V.m. dem BMF-Schreiben zu den Auslandsreisekosten. Die Tabellen werden jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und gelten ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres.

Automatisch mit Dienstplan

Im Aero-Steuer-Workflow lädst du einfach deinen Dienstplan hoch — alle Einsätze, Pauschalen UND gestellten Mahlzeiten (sofern erkennbar) werden automatisch ausgewertet.

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