Verpflegungspauschalen für Flugpersonal 2025: Alle Sätze und Regeln

10. Januar 2025·Aero Steuer Redaktion·7 Min. Lesezeit
VerpflegungspauschaleBMFFlugpersonalAusland2025
Die Verpflegungsmehraufwandspauschalen des Bundesfinanzministeriums gelten für Arbeitnehmer auf Dienstreise – und damit besonders für fliegendes Personal auf internationalen Einsätzen.

Verpflegungsmehraufwand ist für fliegendes Personal eine der größten und am häufigsten unterschätzten Werbungskosten. Die Pauschalen werden vom Bundesfinanzministerium pro Land festgelegt und ändern sich jährlich. Für die Steuererklärung 2025 gelten die im November 2024 veröffentlichten Sätze.

Was sind Verpflegungspauschalen?

Bei Auswärtstätigkeit ab dem Verlassen der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte (für Flugpersonal: die Homebase) entstehen Mehrkosten für Verpflegung. Statt diese mit Belegen nachzuweisen, dürfen Arbeitnehmer die <strong>Verpflegungsmehraufwandspauschalen</strong> nach § 9 Abs. 4a EStG ansetzen — pro Tag, je nach Zielland und Abwesenheitsdauer.

Die drei Stufen

Voller Tagessatz: Abwesenheit ≥ 24 Stunden vom Wohnort bzw. der ersten Tätigkeitsstätte.

Halber Tagessatz: An- und Abreisetage einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit (jeweils unabhängig von der tatsächlichen Stundenzahl). Bei eintägiger Abwesenheit gilt der halbe Satz nur ab mindestens 8 Stunden.

Kein Ansatz: Bei Abwesenheit unter 8 Stunden an einem Tag ohne Übernachtung.

Die wichtigsten Sätze 2025

Inland Deutschland: 28 € voll, 14 € halb.

Auswahl der wichtigsten Reiseziele:

USA-Großstädte (New York, San Francisco, Boston, Washington, Chicago, Los Angeles): 66 € voll, 44 € halb.

Asien-Hubs: Tokio 71 € / 48 €, Hongkong 89 € / 60 €, Singapur 41 € / 28 €, Seoul 70 € / 47 €.

Naher Osten: Dubai 51 € / 34 €, Abu Dhabi 47 € / 32 €, Doha 51 € / 34 €.

Europa: London 71 € / 48 €, Paris 58 € / 39 €, Madrid 39 € / 26 €, Genf 64 € / 43 €, Wien 49 € / 33 €.

Die vollständige Tabelle mit allen Ländern stellt das BMF jährlich als PDF bereit — Aero Steuer hält die Werte automatisch aktuell.

Welches Land zählt?

Für die Höhe der Pauschale gilt das <strong>Land der Übernachtung um 24:00 Uhr</strong>. Wer um 21:00 Uhr in Doha landet, dort übernachtet und am nächsten Morgen weiterfliegt, bekommt den Tagessatz für Katar. Für Layover ohne Übernachtung (Wechsel innerhalb eines Tages) zählt das Land mit der längsten Aufenthalts- dauer am betreffenden Tag.

Anwendung auf einen typischen Pilot-Monat

Ein Pilot mit 80 Block-Stunden im Monat fliegt typischerweise zwischen 12 und 18 Tagen außer Haus. Bei einer Mischung Mittel- und Langstrecke ergeben sich pro Monat schnell 600–1.200 € absetzbarer Mehraufwand — das sind 7.000–14.000 € im Jahr.

Achtung: Drei-Monats-Frist

Bei längerer Tätigkeit am selben Ort (z. B. Training, Stationierungswechsel mit Aufenthalt > 3 Monate) greift die Begrenzung nach § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG: ab dem vierten Monat gibt es keine Pauschale mehr. Für klassischen Flugbetrieb mit täglich wechselnden Destinationen ist das nicht relevant.

Was nicht abgezogen wird

Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber: Frühstück minus 5,60 € (20 % von 28 €), Mittag/Abendessen minus 11,20 € (40 %). Wenn die Airline auf Layovern Vollverpflegung im Hotel zahlt, bleibt von der Pauschale nur etwa 28 % übrig — wir berücksichtigen das automatisch.

Steuerfreie Erstattungen vom Arbeitgeber: Was dir die Airline als Spesen bereits steuerfrei ausgezahlt hat (typischerweise bis zur Höhe der Pauschale), kannst du nicht zusätzlich absetzen. Auf der Lohnsteuer- bescheinigung erscheint das als „Verpflegungszuschuss steuerfrei".

Wie Aero Steuer das macht

Lade deine monatliche Streckeneinsatz-Abrechnung oder das Off-Block-Logbuch hoch. Der Parser erkennt Flughäfen (IATA-Codes), Zeitstempel, Off-/On-Block, ordnet jeden Tag dem richtigen Land zu und summiert die Pauschalen automatisch. Bereits steuerfrei erstattete Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung werden gegengerechnet, sodass am Ende der netto absetzbare Mehraufwand übrigbleibt.

Fazit

Verpflegungspauschalen sind der größte Einzelposten in der Steuererklärung von Flugpersonal. Wer manuell arbeitet, lässt schnell vier- bis fünfstellige Beträge liegen — typischerweise 800–1.500 € Erstattung. Mit Dienstplan-Upload geht das in Minuten.

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