Werbungskosten für Piloten: Der vollständige Leitfaden 2025
Als Pilot oder Pilotin haben Sie als Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit Anspruch auf zahlreiche steuerliche Abzüge. Da Sie den Heimatflughafen regelmäßig verlassen, entstehen Werbungskosten, die weit über den allgemeinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro hinausgehen.
Die wichtigsten Positionen
Verpflegungsmehraufwand: Für jeden Tag außerhalb der Homebase können Sie die BMF-Auslandspauschalen geltend machen. Bei einem Transatlantik-Piloten mit regelmäßigen USA-Einsätzen können das schnell 4.000–6.000 Euro pro Jahr sein.
Berufskleidung: Uniform, Epauletten und Reinigungskosten sind vollständig absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat eindeutig bestätigt, dass Piloten-Uniformen typische Berufskleidung darstellen.
Gewerkschaft: Mitglieder der Vereinigung Cockpit (VC) zahlen je nach Einkommen 600–900 Euro Jahresbeitrag – vollständig als Werbungskosten absetzbar.
Arbeitsmittel: iPad für EFB (Electronic Flight Bag), Headset, Rollenkoffer und Fachbücher sind beruflich veranlasst und daher absetzbar.
Besonderheit: Homebase als erste Tätigkeitsstätte
Seit der Reisekostenreform 2014 gilt der Stationierungsflughafen als „erste Tätigkeitsstätte". Das bedeutet: Fahrten dorthin werden nur mit der Entfernungspauschale (0,30 €/km, ab km 21: 0,38 €/km) berücksichtigt – nicht als Reisekosten.
TADV und ID-Flüge
Airline-Mitarbeiter, die vergünstigte Standby-Tickets nutzen, erhalten einen geldwerten Vorteil (TADV). Dieser ist bis zur Freigrenze von 1.080 Euro steuerfrei und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Fazit
Piloten erhalten im Schnitt 2.500–4.000 Euro Steuererstattung pro Jahr, wenn sie alle Werbungskosten korrekt geltend machen. Eine spezialisierte Software wie Aero Steuer berechnet alles automatisch aus dem Dienstplan.
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