Verpflegungspauschale Argentinien 2025
BMF-Auslandspauschale für Piloten, Flugbegleiter und Dienstreisende
35 EUR
24h-Tagessatz
24-Stunden-Tagessatz
35 EUR
Gilt bei voller Abwesenheit von mindestens 24 Stunden
An- und Abreisetag
24 EUR
Gilt wenn die Abwesenheit weniger als 24 Stunden beträgt
| Land / Region | Argentinien |
| Steuerjahr | 2025 |
| 24h-Tagessatz | 35 EUR |
| An-/Abreisetag | 24 EUR |
| Währung | EUR |
| Quelle | BMF-Schreiben Auslandspauschalen |
Argentinien – Pauschalen im Jahresvergleich
So berechnen Sie Ihre Verpflegungspauschale für Argentinien
Volle Tage (24h)
Anzahl voller Tage × 35 EURBeispiel: 3 Tage × 35 EUR = 105 EUR
An-/Abreisetage
Anzahl An-/Abreisetage × 24 EURBeispiel: 2 Tage × 24 EUR = 48 EUR
Hinweis: Fremdwährungsbeträge werden zum amtlichen Umrechnungskurs in EUR umgerechnet, sofern das Finanzamt dies verlangt. In der Praxis werden die Beträge meist in der Originalwährung angegeben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Argentinien 2025?▾
Die BMF-Verpflegungspauschale für Argentinien beträgt im Jahr 2025 35 EUR pro Tag (24-Stunden-Satz). Für An- und Abreisetage (weniger als 24 Stunden Abwesenheit) gilt der Satz von 24 EUR.
Wer kann diese Pauschale geltend machen?▾
Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit – also auch Piloten und Flugbegleiter auf Auslandseinsätzen – können die BMF-Verpflegungspauschale für Argentinien steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Ein Einzelnachweis der Kosten ist nicht erforderlich.
Was ist bei mehreren Ländern an einem Tag zu beachten?▾
Bei Flugeinsätzen durch mehrere Länder gilt das Land mit der längsten Abwesenheitszeit (Aufenthalt). Bei gleichlanger Zeit gilt das Land, in dem die Reise endet.
Mindert der Arbeitgeberzuschuss die Pauschale?▾
Ja. Erhält der Arbeitnehmer steuerfreie Verpflegungszuschüsse vom Arbeitgeber, verringern diese den abzugsfähigen Werbungskostenbetrag entsprechend.
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