Verpflegungspauschale Saudi-Arabien 2026

BMF-Auslandspauschale für Piloten, Flugbegleiter und Dienstreisende

57 EUR
24h-Tagessatz

24-Stunden-Tagessatz

57 EUR

Gilt bei voller Abwesenheit von mindestens 24 Stunden

An- und Abreisetag

37 EUR

Gilt wenn die Abwesenheit weniger als 24 Stunden beträgt

Land / RegionSaudi-Arabien
Steuerjahr2026
24h-Tagessatz57 EUR
An-/Abreisetag37 EUR
WährungEUR
QuelleBMF-Schreiben Auslandspauschalen

Saudi-Arabien – Pauschalen im Jahresvergleich

So berechnen Sie Ihre Verpflegungspauschale für Saudi-Arabien

Volle Tage (24h)

Anzahl voller Tage × 57 EUR

Beispiel: 3 Tage × 57 EUR = 171 EUR

An-/Abreisetage

Anzahl An-/Abreisetage × 37 EUR

Beispiel: 2 Tage × 37 EUR = 74 EUR

Hinweis: Fremdwährungsbeträge werden zum amtlichen Umrechnungskurs in EUR umgerechnet, sofern das Finanzamt dies verlangt. In der Praxis werden die Beträge meist in der Originalwährung angegeben.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Saudi-Arabien 2026?
Die BMF-Verpflegungspauschale für Saudi-Arabien beträgt im Jahr 2026 57 EUR pro Tag (24-Stunden-Satz). Für An- und Abreisetage (weniger als 24 Stunden Abwesenheit) gilt der Satz von 37 EUR.
Wer kann diese Pauschale geltend machen?
Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit – also auch Piloten und Flugbegleiter auf Auslandseinsätzen – können die BMF-Verpflegungspauschale für Saudi-Arabien steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Ein Einzelnachweis der Kosten ist nicht erforderlich.
Was ist bei mehreren Ländern an einem Tag zu beachten?
Bei Flugeinsätzen durch mehrere Länder gilt das Land mit der längsten Abwesenheitszeit (Aufenthalt). Bei gleichlanger Zeit gilt das Land, in dem die Reise endet.
Mindert der Arbeitgeberzuschuss die Pauschale?
Ja. Erhält der Arbeitnehmer steuerfreie Verpflegungszuschüsse vom Arbeitgeber, verringern diese den abzugsfähigen Werbungskostenbetrag entsprechend.

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