Werbungskosten für Piloten 2025
Alle steuerlich anerkannten Kosten für Berufspiloten — von Auslandsspesen bis TADV. Vollständige Übersicht nach deutschem Steuerrecht, mit BMF-Sätzen 2025 in Euro.
Piloten haben als Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit besonders hohe Werbungskosten. Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € fast immer deutlich unterschritten wird, lohnt die Einzelaufstellung nahezu immer. Im Schnitt erhalten Berufspiloten 2.500–4.000 € Steuererstattung pro Jahr.
Verpflegungsmehraufwand (Spesen)
Piloten sind bei jedem Flug außerhalb des Heimatflughafens in steuerlicher Auswärtstätigkeit. Die BMF-Auslandspauschalen können pauschal geltend gemacht werden – ohne Einzelbelege.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Inland (Abwesenheit ≥ 24 h) | 28 € pro Tag |
| Inland (An-/Abreisetag) | 14 € pro Tag |
| USA-Großstädte (New York, LA, Chicago) | 66 € pro Tag |
| London-Einsätze | 71 € pro Tag |
| Dubai / VAE | 51 € pro Tag |
| Tokio / Hongkong | 71 € / 89 € pro Tag |
Hinweis: BMF-Sätze sind immer in Euro (nicht in Landeswährung). Tatsächlich abzugsfähig: Summe BMF-Pauschalen minus steuerfreie Arbeitgeber-Erstattungen.
Berufskleidung & Uniform
Kleidung, die ausschließlich beruflich getragen wird und nicht privat nutzbar ist, ist als Werbungskosten absetzbar – inklusive Reinigungskosten.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anschaffung Uniform | bis 800 € pro Stück |
| Reinigungskosten / Jahr | ca. 110–260 € |
| Epauletten, Krawatte etc. | je nach Aufwand |
Hinweis: Privatkleidung (z. B. schwarze Hose, weißes Hemd) ist nicht absetzbar, auch wenn sie für die Arbeit getragen wird.
Gewerkschaftsbeiträge
Beiträge an Berufsverbände und Gewerkschaften sind in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Vereinigung Cockpit (VC) | ca. 600–900 € pro Jahr |
| ver.di (für Flugpersonal) | je nach Einkommen |
| Berufsverbände / Fachvereine | voll absetzbar |
Hinweis: Der tatsächlich gezahlte Jahresbeitrag laut Bescheinigung des Verbands ist maßgeblich.
Arbeitsmittel
Beruflich genutzte Gegenstände bis 952 € netto (GWG-Grenze) können im Anschaffungsjahr sofort abgesetzt werden.
| Position | Betrag |
|---|---|
| iPad / EFB-Tablet | bis 1.000 € — darüber AfA |
| Headset / Hörschutz | voll absetzbar |
| Rollkoffer / Pilotenkoffer | voll absetzbar |
| Knieboard / Navigations-App | voll absetzbar |
| Fachbücher / Flughandbücher | voll absetzbar |
Hinweis: Bei gemischt genutzten Geräten (privat + beruflich) ist der berufliche Anteil zu schätzen (oft 50–80 %).
Fortbildung & Lizenzen
Kosten zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Qualifikationen sind voll absetzbar.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Type Rating (Umschulung) | voll absetzbar |
| Medizinische Flugtauglichkeit | voll absetzbar |
| Sprachkurse (Aviation English) | voll absetzbar |
| Simulatorkurse / OPC | voll absetzbar |
| Fachliteratur / Abonnements | voll absetzbar |
Hinweis: Auch Fahrtkosten zu Fortbildungsstätten können als Reisekosten geltend gemacht werden.
Fahrten zur Homebase
Der Stationierungsflughafen gilt als erste Tätigkeitsstätte. Fahrten dorthin werden mit der Entfernungspauschale berücksichtigt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kilometer 1–20 (einfache Strecke) | 0,30 € pro km |
| Ab Kilometer 21 (einfache Strecke) | 0,38 € pro km |
| Maximalbetrag bei ÖPNV / Fußweg | 4.500 € pro Jahr |
Hinweis: Nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückfahrt) wird berücksichtigt, aber für alle Arbeitstage.
Doppelte Haushaltsführung
Wohnt ein Pilot nicht am Stationierungsflughafen, kann eine zweite Wohnung dort steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Miete Zweitwohnung | max. 1.000 € pro Monat |
| Umzugskosten (bei Versetzung) | pauschal absetzbar |
| Heimfahrten (1× pro Woche) | Entfernungspauschale |
Hinweis: Voraussetzung: eigener Hauptwohnsitz außerhalb des Stationierungsortes und berufliche Veranlassung.
TADV & geldwerter Vorteil
Airline-Mitarbeiter können vergünstigte ID-Flüge nutzen. Der geldwerte Vorteil (TADV) mindert das zu versteuernde Einkommen bis zur Freigrenze nach § 8 Abs. 3 EStG.
| Position | Betrag |
|---|---|
| TADV-Freigrenze 2025 | 1.080 € pro Jahr |
| TADV über Freigrenze | voll steuerpflichtig |
| Abzug vom Bruttolohn | min(TADV, 1.080 €) |
Hinweis: Der TADV-Abzug wirkt direkt auf das zu versteuernde Einkommen und nicht als Werbungskosten.
Häufige Fragen
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