Warum viele Steuer-Tools eine zu hohe Erstattung anzeigen
Eine hohe angezeigte Steuererstattung fühlt sich gut an – ist aber wertlos, wenn der Bescheid sie später kassiert. Genau das passiert bei vielen Steuer-Tools systematisch bei Familien, weil eine gesetzliche Verrechnung übersehen wird: die Günstigerprüfung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld.
Das Problem in einem Satz
Wird der Kinderfreibetrag einfach vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, ohne das Kindergeld wieder gegenzurechnen, fällt die berechnete Steuer zu niedrig aus – und damit die angezeigte Erstattung zu hoch.
Wie das Finanzamt wirklich rechnet (§ 31 EStG)
Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch:
- Es ermittelt die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. - Es vergleicht sie mit dem Anspruch auf Kindergeld für das Jahr. - Ist die Freibetrags-Ersparnis größer, wird der Freibetrag angesetzt – aber das Kindergeld wird der Einkommensteuer wieder hinzugerechnet (§ 31 Satz 4 EStG). - Andernfalls bleibt es beim Kindergeld; der Freibetrag wirkt sich auf die festzusetzende Steuer nicht aus.
Für die festzusetzende Einkommensteuer gilt deshalb unabhängig vom Ausgang:
festgesetzte ESt = Einkommensteuer mit Kinderfreibetrag + min(Steuervorteil, Kindergeld)
Wer das "+ min(Steuervorteil, Kindergeld)" weglässt, zeigt eine zu hohe Erstattung an.
Ein Beispiel
Angenommen, der Kinderfreibetrag bringt eine Steuerersparnis von 3.000 Euro, während der Kindergeld-Anspruch 6.000 Euro beträgt. Dann gewinnt das Kindergeld: Der Freibetrag wirkt sich auf die festzusetzende Steuer nicht aus. Ein Tool, das den Freibetrag trotzdem voll abzieht, rechnet die Erstattung um die 3.000 Euro Steuerwirkung zu hoch – ein Betrag, der im Bescheid sofort wieder auftaucht.
Warum das gerade für Steuerberater zählt
In der Bescheidprüfung wird die eigene Berechnung Cent-genau gegen den Bescheid gestellt. Stimmt die eigene Berechnung nicht mit der Methode des Finanzamts überein, weicht sie bei jedem Mandanten mit Kindern ab – und erzeugt Fehlalarme, die Vertrauen kosten. Eine korrekte Engine muss die Günstigerprüfung beherrschen, ebenso die Vorsorge-Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) und die Freigrenzen der Anlage SO (§ 22/§ 23).
Fazit
Eine seriöse Steuerberechnung optimiert nicht die angezeigte Zahl, sondern bildet ab, was das Finanzamt tatsächlich festsetzt. Aero Steuer führt die Günstigerprüfung bei Kinderfreibetrag und Vorsorge automatisch durch – damit die eigene Berechnung und der Bescheid übereinstimmen.
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