Verpflegungspauschale Spanien – Kanarische Inseln 2025

BMF-Auslandspauschale für Piloten, Flugbegleiter und Dienstreisende

36 EUR
24h-Tagessatz

24-Stunden-Tagessatz

36 EUR

Gilt bei voller Abwesenheit von mindestens 24 Stunden

An- und Abreisetag

24 EUR

Gilt wenn die Abwesenheit weniger als 24 Stunden beträgt

Land / RegionSpanien – Kanarische Inseln
Steuerjahr2025
24h-Tagessatz36 EUR
An-/Abreisetag24 EUR
WährungEUR
QuelleBMF-Schreiben Auslandspauschalen

Spanien – Kanarische Inseln – Pauschalen im Jahresvergleich

So berechnen Sie Ihre Verpflegungspauschale für Spanien – Kanarische Inseln

Volle Tage (24h)

Anzahl voller Tage × 36 EUR

Beispiel: 3 Tage × 36 EUR = 108 EUR

An-/Abreisetage

Anzahl An-/Abreisetage × 24 EUR

Beispiel: 2 Tage × 24 EUR = 48 EUR

Hinweis: Fremdwährungsbeträge werden zum amtlichen Umrechnungskurs in EUR umgerechnet, sofern das Finanzamt dies verlangt. In der Praxis werden die Beträge meist in der Originalwährung angegeben.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Spanien – Kanarische Inseln 2025?
Die BMF-Verpflegungspauschale für Spanien – Kanarische Inseln beträgt im Jahr 2025 36 EUR pro Tag (24-Stunden-Satz). Für An- und Abreisetage (weniger als 24 Stunden Abwesenheit) gilt der Satz von 24 EUR.
Wer kann diese Pauschale geltend machen?
Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit – also auch Piloten und Flugbegleiter auf Auslandseinsätzen – können die BMF-Verpflegungspauschale für Spanien – Kanarische Inseln steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Ein Einzelnachweis der Kosten ist nicht erforderlich.
Was ist bei mehreren Ländern an einem Tag zu beachten?
Bei Flugeinsätzen durch mehrere Länder gilt das Land mit der längsten Abwesenheitszeit (Aufenthalt). Bei gleichlanger Zeit gilt das Land, in dem die Reise endet.
Mindert der Arbeitgeberzuschuss die Pauschale?
Ja. Erhält der Arbeitnehmer steuerfreie Verpflegungszuschüsse vom Arbeitgeber, verringern diese den abzugsfähigen Werbungskostenbetrag entsprechend.

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