Verpflegungspauschale USA – Atlanta 2025

BMF-Auslandspauschale für Piloten, Flugbegleiter und Dienstreisende

77 EUR
24h-Tagessatz

24-Stunden-Tagessatz

77 EUR

Gilt bei voller Abwesenheit von mindestens 24 Stunden

An- und Abreisetag

52 EUR

Gilt wenn die Abwesenheit weniger als 24 Stunden beträgt

Land / RegionUSA – Atlanta
Steuerjahr2025
24h-Tagessatz77 EUR
An-/Abreisetag52 EUR
WährungEUR
QuelleBMF-Schreiben Auslandspauschalen

USA – Atlanta – Pauschalen im Jahresvergleich

So berechnen Sie Ihre Verpflegungspauschale für USA – Atlanta

Volle Tage (24h)

Anzahl voller Tage × 77 EUR

Beispiel: 3 Tage × 77 EUR = 231 EUR

An-/Abreisetage

Anzahl An-/Abreisetage × 52 EUR

Beispiel: 2 Tage × 52 EUR = 104 EUR

Hinweis: Fremdwährungsbeträge werden zum amtlichen Umrechnungskurs in EUR umgerechnet, sofern das Finanzamt dies verlangt. In der Praxis werden die Beträge meist in der Originalwährung angegeben.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für USA – Atlanta 2025?
Die BMF-Verpflegungspauschale für USA – Atlanta beträgt im Jahr 2025 77 EUR pro Tag (24-Stunden-Satz). Für An- und Abreisetage (weniger als 24 Stunden Abwesenheit) gilt der Satz von 52 EUR.
Wer kann diese Pauschale geltend machen?
Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit – also auch Piloten und Flugbegleiter auf Auslandseinsätzen – können die BMF-Verpflegungspauschale für USA – Atlanta steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Ein Einzelnachweis der Kosten ist nicht erforderlich.
Was ist bei mehreren Ländern an einem Tag zu beachten?
Bei Flugeinsätzen durch mehrere Länder gilt das Land mit der längsten Abwesenheitszeit (Aufenthalt). Bei gleichlanger Zeit gilt das Land, in dem die Reise endet.
Mindert der Arbeitgeberzuschuss die Pauschale?
Ja. Erhält der Arbeitnehmer steuerfreie Verpflegungszuschüsse vom Arbeitgeber, verringern diese den abzugsfähigen Werbungskostenbetrag entsprechend.

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